Ingenieurbüro für Baustatik und Bauphysik Puth Statiker + Energieberater Wohngebäude und Nichtwohngebäude Hünfeld

   

Der Energieausweis / Energiepass für            Wohngebäude

Ab 1. Juli 2008 ist ein Energie-Ausweis Pflicht, wenn eine Wohnung oder ein Haus, das älter als Baujahr 1965 sind, vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Für neuere Wohngebäude gilt die Regelung erst ab 1. Januar 2009. Grundlage ist die Energie-Einsparverordnung EnEV, die für alle beheizbaren Gebäude und Gebäude mit Klimanlagen ein solches Dokument vorschreibt. Ausgenommen sind lediglich Kirchen, Traglufthallen, Treibhäuser, Ställe und Wohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden.

Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker.

hier ein kleiner Leitfaden durch das Wirrwarr um den Energieausweis

"entnommen aus der Märkischen Allgemeinen"

Der Energieausweis soll den Energiebedarf eines Gebäudes bewerten und energiesparend funktionierende Häuser so mit einem sichtbaren Qualitätsmerkmal ausstatten.

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden haben nun das Recht, vor Vertragsschluss den Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Verträgen muss allerdings kein Energieausweis vorgelegt werden. Mit Hilfe des Ausweises sollen Mieter und Käufer Heizkosten von Anfang an besser kalkulieren können.

Nur zur Information dient der Energieausweis jedoch. Es leitet sich daraus kein Rechtsanspruch auf eine Modernisierung gegenüber dem Vermieter ab.

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 bindend. Für bestehende Gebäude wird der Ausweis vom 1. Juli 2008 an zur Pflicht.

Zu beachten ist aber, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt:

Der Bedarfsausweis nimmt den Zustand der beheizten Gebäudehülle und die Qualität der Heizung unter die Lupe. Er informiert, ob in der Tendenz ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist.

Der Verbrauchsausweis zeigt hingegen den Energieverbrauch bei Heizung und Warmwasser in den vergangenen drei Jahren auf, unabhängig von den Wettereinflüssen. Er gibt auch Auskunft über das Verbrauchsverhalten der Nutzer.

Ausgestellt wird der Energieausweis von Sachverständigen, die staatlich anerkannt sein müssen.